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  <title>[KTTT]K-Town-Terror-Trupp - Multigaming-Clan - htt</title>
  <link>http://www.k-town-terror-trupp.de</link>
  <description>Clannews von [K-TTT]K-Town-Terror-Trupp</description>
  <language>de-de</language>
  <copyright>2011 [K-TTT]K-Town-Terror-Trupp</copyright>
  <item>
    <pubDate>Fri, 04 Mar 2011 21:39:40 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Root Server mit 64 Bit Linux</title>
    <description>Ich installiere den Rootserver gerade neu und zwar mit Debian 6.0 (Squeeze) 64 Bit inkl. LAMP(64) + Webmin in der Hoffnung das der Server und die Gameserver entsprechend besser laufen werden.
 
{KG} hat sich bereit erklaert das wir deren Root nochmal als Backupserver benutzen koennen und sind gerade dabei die Dateien von unserem Root auf deren Root rueberzukopieren.
 
mfg
 
Razor    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=189</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Wed, 16 Feb 2011 10:00:00 +0100</pubDate>
    <author>bionic</author>
    <title>Alles Jute Benni</title>
    <description>Happy Birthday Razor (Benni)
 
Alles jute mein bester wuenschen dir 

Tatjana und Michael
 

    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=186</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Tue, 15 Feb 2011 13:14:37 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Neuinstallation des Rootservers</title>
    <description>Moin moin!
 
Ich habe beschlossen heute den Rootserver neuzuinstallieren. Und zwar mit Debian Linux anstatt Ubuntu.
 
Der Debian Kernel ist erwiesenermassen einfach kompatibler und stabiler. Ich werde versuchen alle Server heute noch wieder online zu bringen.
 
mfg
 
Razor    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=185</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Sun, 13 Feb 2011 13:13:32 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>CTI vs. other teams?</title>
    <description>Hi there , guys! The question is: are you gonna play crcti missions vs  other teams? Dont you think that it will be fun?)   P.S: Im not against CTF , but its...boring may be) crcti battles is  bigger and more connected with teamplay. CTF btw is just skill training  in my opinion:)  Best regards , Pheonix    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=183</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Tue, 08 Feb 2011 19:27:31 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Wir suchen Dich!</title>
    <description>K-Town-Terror-Trupp sucht Member ab 18 Jahre!
 
Primaer wird momentan Operation Flashpoint: Resistance CTF und CTI gezockt.
 
Wir suchen jedoch auch Member fuer folgende Spiele:
 
Call of Duty 4 Modern Warfare
Call of Duty 2
Counterstrike: Source
Command and Conquer Stunde Null
Command and Conquer 3: Tiberium Wars + Kanes Rache
Last Chaos
 
Was koennen wir Dir bieten:
 
Teamspeak 2 Server
Teamspeak 3 Server
 
Operation Flashpoint Server fuer CTF, COOP
Operation Flashpoint Server fuer CTI
Counterstrike Source Server 2x (1x ohne Bots 1x mit Bots)
Call of Duty 2 Server mit Admiral Mod
Call of Duty 4 24/7 Crash Server
Call of Duty 4 SD Server
Call of Duty 4 TDM Server
Unreal Tournament 2004 Server
Half Life 2 Deathmatchserver
 
 
Die Kosten fuer die Server werden schon von den Admins uebernommen. Also keine Kosten!
 
Bei uns herrscht das Grundprinzip "Alles auf Freiwilliger Basis!" Und das wird von uns Admins auch konsequent
durchgesetzt.
 
Wenn du diese Grundsaetze also akzeptierst und respektierst dann bist du hier Herzlich Willkommen.
 
GL HF
 
Die Admins des     </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=182</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Wed, 19 Jan 2011 22:49:12 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>weiterer COD 4 Server OHNE HARDCORE MOD</title>
    <description>Ich habe jetzt noch drei weitere Call of Duty 4 Server eingerichtet die jedoch ohne den Hardcore Mod laufen.
 
IPs:
 
78.46.94.13:28900 (Teamdeathmatch)
78.46.94.13:28910 (SearchDestroy)
78.46.94.13:28920 (Crash 24/7 SearchDestroy)
 
Die Server mit dem Hardcore Mod sind down!!!
 
Denn nach dem Test mit Bionic gestern bin ich absolut abgeneigt den Hardcore Mod wieder zu aktivieren. Nach einem Treffer geht man zum groessten Teil schon down und das ist fuer mich ganz ehrlich kein COD 4 mehr!
 
mfg
 
Razor    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=178</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Mon, 17 Jan 2011 11:16:14 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Homepage ist Up to Date</title>
    <description>Dank der qualifizierten Hilfe von .:FFBG:.Slashhammer und [FGC]Kill3r ist unsere Homepage endlich auf dem aktuellsten Stand was das Devilz Clanportal angeht. Die Datenbank konnte mit vieleicht kleinen Ausnahmen wieder importiert werden.
 
Was jetzt natuerlich noch fehlt ist der Feinschliff. Aber das kommt nach und nach!
 
Danke .:FFBG:.Slashhammer und [FGC]Kill3r fuer eure Hilfe!
 
mfg
 
Razor
 
 
     </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=177</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Wed, 05 Jan 2011 14:46:45 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Wechsel der Forensoftware!!!</title>
    <description>Moin moin!
 
Aufgrund der erheblichen Updateprobleme vom DZCP habe ich jetzt beschlossen die Forensoftware zu wechseln.
 
Neue Addresse: http://www.k-town-terror-trupp.de/homepageneu/    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=175</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Sat, 01 Jan 2011 14:09:50 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>The Truth</title>
    <description>An alle Member
 
Mir ist schon seit etlichen Wochen aufgefallen, dass wohl einige Member unzufrieden mit  sind und manche Leute ein Problem damit haben das wir Teamspeak 2 und Teamspeak 3 paralell laufen lassen. Hinzukommt, dass wohl einige damit nicht einverstanden sind das wir Admins uns nicht mehr im TS 2 blicken lassen. 
 
Dann ein weiterer Punkt, es scheint so als wenn gewisse Personen es nicht in Ordnung finden das Micha und ich den FTP-Zugang und damit auch den Zugang zu den Templates fuer den Rest von K-TTT gesperrt habe.
 
Jetzt der Primaere Punkt:
 
Leute fuer wie bescheuert haltet ihr mich eigentlich?
 
Denkt ihr im ernst das mir das nicht aufgefallen ist das die Homepage http://opf.bplaced.net nicht nur als Partnerseite fungieren sollte sondern eher den Sinn und Zweck hat K-TTT zu spalten?
 
Ich habe mir das jetzt eine ganze Zeit angekuckt aber jetzt ist entgueltig Schluss damit.
 
Das bedeutet ich werde jetzt die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
 
Im Klartext bedeutet das.
 
http://opf.bplaced.net ist keine offizielle Partnerseite von .
 
Um das noch deutlicher zu sagen:
 
Wer mit unseren Prinzipien und mit mir als Hauptleader nicht klar kommt oder unzufrieden ist soll mich gefaelligst persoenlich darauf ansprechen oder anschreiben oder  fuer immer verlassen.

Ob wir Kritiken annehmen und dementsprechend auch umsetzen liegt immer noch in unserem eigenen Ermessen!
 
Auf so ein falsches Spiel habe ich absolut kein Bock und dafuer ist mir meine Gesundheit zu kostbar!
 
Mit sofortiger Wirkung ist The Dark als 3. Leader neben mir und Bionic!
 
Mit freundlichen Gruessen
 
Razor, Bionic, TheDark

Na dann Leute: "Frohes neues Jahr!"    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=174</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Fri, 31 Dec 2010 10:00:00 +0100</pubDate>
    <author>bionic</author>
    <title>Happy New Year</title>
    <description>Die ler 

Wuenschen Allen Einen Guten Rutsch Ins Jahr 

2011
 
    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=173</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Sat, 25 Dec 2010 20:10:20 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title> wuenscht allen Frohe Weihnachten</title>
    <description>
 
wuenscht allen 
 
frohe Weihnachten
 
    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=172</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Thu, 09 Dec 2010 13:30:36 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>COD 4 SearchDestroy</title>
    <description>Ab heute haben wir 2 Call of Duty 4 Server:

Der 1. laeuft wie bisher mit Teamdeathmatch.

Den 2. habe ich auf SearchDestroy eingestellt.    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=163</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Mon, 06 Dec 2010 18:58:25 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Das Ende der Onlinegaming-Communitys?</title>
    <description>Lesepflicht fuer alle: 17 Fragen zum neuen JMStV
Dieser Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten. Seien es private Blogs oder grosse Social Networks. Sie alle muessen sich ab dem 1. Januar 2011 mit dem in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen. Dieses Gesetz bringt zwar nicht viele neue Regelungen mit sich, dafuer aber viel Verunsicherung. Die Anbieter erhalten eine Wahl, Inhalte wie Texte, Videos oder Forumsbeitraege nach Eignung fuer bestimmte Altersstufen von Kindern und Jugendlichen zu kennzeichnen. Alternativ koennen sie den Zugang zu diesen Inhalten einschraenken oder sie nur zu bestimmten Zeiten zugaenglich machen.
 
Das Gesetz wird von grossen Teilen der Netzgesellschaft, Politikern, Juristen und Medienpaedagogen als undurchfuehrbar und in Auswirkungen fuer die unsere Kultur und Demokratie als katastrophal angesehen. Dem schliessen sich die Autoren dieser Uebersicht ebenfalls mit der Hoffnung an, dass die geplanten Aenderungen nicht in Kraft treten.
Weil dies zu diesem Zeitpunkt jedoch wenig wahrscheinlich ist, geben die Autoren im folgenden Beitrag Antworten auf praktische Fragen.
 
Frage 1: Was ist der JMStV?
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthaelt Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es legt Anbietern von Medien (z.B. TV, Radio, Kino, Spiele, Internetdienste) Pflichten auf, die helfen sollen, Kinder und Jugendliche von entwicklungsbeeintraechtigenden Inhalten fern zu halten. Zwar heisst es "Staatsvertrag", weil es eine Vereinbarung der Bundeslaender ist, jedoch ist der JMStV ein verbindliches Gesetz.
Frage 2: Ab wann wird der JMStV gelten?
Der JMStV existiert bereits seit 2003. Die derzeit diskutierte Neufassung tritt ab dem 1. Januar 2011 in Kraft. Allerdings erst, wenn alle Bundeslaender den Staatsvertrag unterschrieben haben. Derzeit wird versucht, auf die Parteien in Nordrhein-Westfalen Einfluss zu nehmen, um sie dazu zu bringen, die Unterzeichnung des Gesetzes zu verweigern. Doch war es bisher eine seltene Ausnahme, dass ein Land die Unterzeichnung eines Staatsvertrages verweigert hat.
Frage 3: Wer ist von dem Gesetz betroffen?
Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen. Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhaengig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik. Dazu gehoeren also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnuetzige Dienste wie die Wikipedia, wirtschaftliche Plattformen wie MeinVZ oder Clipfish und Onlinespiele ( 3 Nr.2 JMStV-E). Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als "Zugangsvermittler" bezeichnet). Diese werden im  11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E "lediglich" verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten (dazu unten mehr).
Frage 4: Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?
Die Reform nimmt sich insbesondere der Telemedien, also der Internetangebote, an. Es wird versucht fuer alle Medien gleiche Regelungen zu schaffen, egal ob es sich um Fernsehen, Radio oder Blogs handelt ( 2 Abs.1 JMStV-E).
Dabei aendert sich hauptsaechlich, dass die Anbieter Angebote, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfaehigen Persoenlichkeit zu beeintraechtigen" nun eine Wahl bekommen:
Bisher mussten sie je nach Grad der Beeintraechtigung entweder

technische oder sonstige Zugangssperren einsetzen (z.B. Ausweisnummernkontrolle) oder
"Sendezeit"- Beschraenkungen einfuehren (z.B. Website nur zwischen 20 und 6 Uhr zugaenglich machen)

Nur haben die meisten Anbieter nicht auf das Gesetz geachtet, da die zustaendigen Behoerden Verstoesse auch nicht  geahndet haben.
Neu ist nun die Moeglichkeit, statt der obigen Sperren die Angebote nach Altersstufen zu kennzeichnen ("ohne Einschraenkung", "ab 6", "ab 12", "ab 16" oder "ab 18"  5 Abs.2 JMStV-E).
Ferner muessen Angaben zum Jugendschutzbeauftragten im Impressum aufgenommen werden.
Frage 5: Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
Theoretisch nicht, denn die Anbieter koennen die Inhalte stattdessen wie bisher ab bestimmten Zeiten zugaenglich machen oder durch technische oder sonstige Vorrichtungen vor Zugang durch Jugendliche schuetzen.
Die Kennzeichnung soll lediglich eine freiwillige Alternative zu diesen Moeglichkeiten sein. Doch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die ersten Alternativen so schwer umsetzbar sind, dass die Kennzeichnungsmoeglichkeit praktisch zur Kennzeichnungspflicht wird. Oder um es mit Simon Moeller von Telemedicus zu formulieren: "Die Freiwilligkeit beschraenkt sich also im Prinzip darauf, ob Sie Not, Elend oder die [Kennzeichnung] waehlen."
Frage 6: Welche Inhalte muessen klassifiziert werden?
Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden muessen. Nur Seiten, die "Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen" entsprechend und an deren Inhalten ein "berechtigtes Interesse" besteht, sind ausgenommen. Damit waeren grosse Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen.
Problematisch wird es dagegen kleinere Blogs einzustufen. Hier stellt sich auch die Frage, ab wann ein "berechtigtes Interesse" besteht. Z.B. war Netzpolitik nicht vom Beginn an so relevant wie heute. Waere das Blog aber von Anfang an mit der Kennzeichnungspflicht belegt, haette es vielleicht nie die heutige Relevanz erreicht. Unklar ist auch, bei welcher Art von Nachrichten "berechtigtes Interesse" besteht – nur bei politischen und kulturellen oder auch bei Technolgienachrichten wie hier bei der t3n?
Ferner gilt das Gesetz auch fuer aeltere Inhalte, wie z.B. bisher veroeffentlichte Blogbeitraege oder angelegte Webseiten. Wer sich fuer die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rueckwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt "ab 18" darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt "ab 18" lauten.
 
Frage 7: Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
Ja, denn Anbieter, die im Ausland sitzen koennen von deutschen Behoerden nicht belangt werden. So koennen die Jugendlichen weiterhin Zugang zu denselben Inhalten auf auslaendischen Seiten haben.
Frage 8: Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
Das Gesetz gibt bis auf den "Grad der Entwicklungsbeeintraechtigung" keine konkreten Anhaltspunkte dafuer. Auch Experten sind sich nicht immer einig. Deren Einschaetzungen beruecksichtigen verschiedene Faktoren, unter anderem

die Reiz- und Nachwirkung von Inhalten (z.B. Abbildungen von Gewalt, die zu Angstzustaenden oder Abstumpfung fuehren),
den Kontext (wird z.B. der Krieg anhand eines Kriegsbildes verherrlicht oder kritisiert),
die Verstaendlichkeit (kann ein Kind verstehen, dass es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit Gewalt handelt oder wird es nur die Gewaltdarstellung selbst wahrnehmen),
die Kontaktmoeglichkeiten (haben Kinder oder Eltern Moeglichkeiten, Fragen zu stellen oder die Inhalte zu entfernen).

Spaetestens hier wird klar, dass das Gesetz an dieser Stelle medienpaedagogische Qualitaeten verlangt, die aufgrund lokaler und sozialer Unterschiede ohne ein Fachstudium kaum zu erlangen sind. Die Anbieter muessen ferner einschaetzen koennen, welche Inhalte in Deutschland allgemeingueltig fuer welche Altersstufen als entwicklungsbeeintraechtigend gelten und inwieweit die eigenen Inhalte diese Kriterien erfuellen.
Frage 9: Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
Entweder nehmen die Anbieter die Kennzeichnung selbst vor oder sie nehmen die Dienste von Kontrollstellen in Anspruch, die offiziell von der "Kommission fuer Jugendmedienschutz" (KJM) anerkannt wurden. Eine solche Kontrollstelle ist z.B. die "Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter" (FSM).
Da diese Organisationen fuer ihre Dienste Gebuehren erheben (z.B. betraegt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.000 Euro pro Jahr) bleibt fuer die "Normalanbieter" wohl nur die Selbsteinschaetzung.
Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgefuehrt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschliessend mit der Analyse des  Medienpaedagogen Juergen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch.
Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bussgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten  20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso moeglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes ( 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit  59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).
Frage 12: Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
Fuer Anbieter, deren Angebot aus Nutzerinhalten besteht oder solche zumindest beinhaltet, wie z.B. die Wikipedia, soziale Netzwerke oder Blogs mit Kommentaren, waere es praktisch unmoeglich, alle Nutzerbeitraege vor der Veroeffentlichung zu kontrollieren. Man stelle sich nur vor, bei der Wikipedia muessten alle Beitraege gegengelesen oder bei Sevenload alle Videos vorab geschaut werden.
Dafuer hat der JMStV eine Loesung parat: Der Anbieter soll sein Angebot insgesamt fuer eine Altersstufe klassifizieren und muss ansonsten fuer hinreichende Pruefung sorgen.
Wie diese aussehen soll, steht nicht im Gesetz. Es ist daher unklar, ob proaktive oder nur passive Pruefungspflichten gemeint sind.
Bei passiven Pruefungspflichten muesste der Anbieter grundsaetzlich nur auf Beschwerden reagieren oder vielleicht auch "Notice and Takedown"-Moeglichkeiten einbauen, wie z.B. einen "Inhalt als fuer 16-Jaehrige unangemessen melden"-Button.
Bei proaktiven Pflichten muessten Anbieter auch selbst die Inhalte zumindest stichprobenartig kontrollieren. Das wuerde jedoch mit dem Haftungsprivileg des Telemediengesetzes ( 10 S.1 Nr.1 Telemediengesetz) widersprechen. Dieses besagt, dass man als Anbieter fuer Inhalte von Nutzern nicht haftet, solange man von ihnen keine Kenntnis hat. Wenn man nun jedoch regelmaessig die Inhalte auf Jugendschutzverstoesse pruefen  muss, hat man Kenntnis und verliert das Haftungsprivileg.
Damit wuerde der JMStV ein europaweites Haftungsprivileg aufheben und Anbieter von User Generated Content vor ungeahnte Haftungsrisiken stellen. Dies ist zwar laut Gesetzesbegruendung nicht gewollt, aber als Rechtsfolge durchaus moeglich.
 
Frage 13: Wenn ich die Kennzeichnung vornehme, bin ich also auf der sicheren Seite?
Nun ja, nicht ganz. Denn die Kennzeichnung befreit von der technischen Sperrung oder zeitlichen Sperrung nur, wenn die Kennzeichnung fuer ein "geeignetes Jugenschutzsystem" programmiert wurde ( 12 JMStV-E - oft auch als Staats-API bezeichnet).
Die Krux dabei – es gibt weder ein solches System, noch ist klar, wer es anbieten soll oder wie ueberhaupt die technischen Spezifikationen aussehen sollen. Es ist zu erwarten, dass die Anbieter von freiwilligen Schutzkontrollen wie die FSM solche Software anbieten werden. Es ist zweifelhaft, ob diese bei der

Vielfalt der technischen Zugangsmoeglichkeiten zu Internetinhalten (PC, Handy, Tablet),
der Anzahl unterschiedlicher Inhaltsarten (Chats, Foren, Social Networks, Blogs, Shops) und
der den Eltern oft ueberlegenen Faehigkeit der Jugendlichen

im Sinne des Gesetzes geeignet sein wird. Fruehestens ab Mitte 2011 wird mit den ersten Softwarevorschlaegen gerechnet.
Kurz gesagt laeuft die Wahlmoeglichkeit der Kennzeichnung derzeit leer. Wer sich jetzt schon die Muehe macht z.B. "ab 16"-Hinweise auf seiner Seite anzubringen, aber irgendwann ein System kommt das ueber Metadaten oder andere Schnittstellen funktioniert, dessen Aufwand war umsonst.
Es bleibt also vorerst dabei entweder technische oder sonstige Zugangssysteme bereit zu halten oder die Inhalte nur ab einer bestimmten Zeit zugaenglich zu machen.
Frage 14: Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
Wie bisher muessen gewerbliche Anbieter von entwicklungsbeeintraechtigenden oder jugendgefaehrdenden Inhalten und Suchmaschinen entweder einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschliessen ( 7 JMStV-E).
Problematisch ist hier bereits die Frage der Gewerblichkeit, die im Prinzip auch bei Schaltung von Bannern vorliegen kann. Wer also eine Seite betreibt, auf der er z.B. Aufnahmen aus dem Krieg veroeffentlicht oder Soft-Erotik bietet und sich mit Bannern finanziert, der muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
Ein Jugendschutzbeauftragter muss die noetige juristische, technische und medienpaedagogische Sachkenntnis haben, weisungsunabhaengig sein, schnell erreichbar, und bei Planung und Gestaltung von Angeboten vom Anbieter beratend zu Hilfe gezogen werden.
Frage 15: Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
Ab 2011 reicht es nicht aus, einen Jugendschutzbeauftragten lediglich zu bestellen. Es ist nunmehr notwendig, dessen Name und Anschrift sowie Daten, "die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermoeglichen" im Impressum bereit zu halten. Zu diesen Daten werden wohl auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer gehoeren.
Frage 16: Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten habe oder er nicht im Impressum erwaehnt ist?
In diesem Fall drohen Bussgelder oder gar Sperrung des Angebotes durch die zustaendige Jugendschutzbehoerde. Ferner drohen Abmahnungen, deren Kosten sich auf ca. 1.000 Euro belaufen koennen.
Frage 17: Fuehrt das Gesetz Netzsperren ein?
Zumindest nicht direkt. Das Gesetz enthaelt zumindest keine Instrumente zum heimlichen Sperren von Webseiten, wie das Zugangserschwerungsgesetz ("Stoppschildloesung").
Allerdings bietet es eine Moeglichkeit, Sperrverfuegungen gegen Anbieter auszusprechen, die sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten ( 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit  59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag). Das ist an und fuer sich nichts Besonderes, denn ein Gesetz muss dem Staat die Moeglichkeit bieten, es durchzusetzen. Das Problem ist, wenn der Inhalt des Gesetzes so undeutlich ist, wie in diesem Fall.
Fazit und Handlungsvorschlag: Abwarten
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geaendert, weil die Moeglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Massnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergaenzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeintraechtigende oder jugendgefaehrdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugaenglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behoerden Inhalte aktiver pruefen und vielleicht Sperrverfuegungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung moeglich macht, koennte auftauchen. Anzeichen fuer beides gibt es bisher noch nicht.
Ueber die Autoren
Die Rechtsanwaelte Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) und Sebastian Dramburg, LL.M. (Auckland) sind Partner der Kanzlei Schwenke  Dramburg in Berlin und beraten Unternehmen in Rechtsfragen beim Marketing, Webauftritten und Social Media sowie halten Workshops und Vortraege zu diesen Themen. Sie stehen auch fuer Fragen zum neuen JMStV und dessen Umsetzung zur Verfuegung.
P.S.: Ergaenzend zu diesem Artikel erscheint auf http://spreerecht.de/ noch ein Whitepaper. Wir weisen in einer eigenen News darauf hin, sobald es veroeffentlicht ist.
 
(Quelle: http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/3/)    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=162</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Wed, 24 Nov 2010 18:04:02 +0100</pubDate>
    <author>razor0892</author>
    <title>Neue Teamspeak IPs / New Teamspeak IPs</title>
    <description>Moin moin!

Ich habe jetzt doch beschlossen Teamspeak 2 und Teamspeak 3 auf den RootServer zu verschieben!

Dementsprechend haben sich natuerlich die IPs geaendert.

Die Registrierungen sind erhalten geblieben!

Teamspeak 2 IP: 78.46.94.13:8767

Teamspeak 3 IP: 78.46.94.13:9987

Die TS auf dem Strato sind schon offline!
 


mfg

Razor    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=160</link>
  </item>
  <item>
    <pubDate>Thu, 11 Nov 2010 01:00:00 +0100</pubDate>
    <author>bionic</author>
    <title>Alles jute Luke</title>
    <description>SO LUKE 

Auch wen die narren los sind denken wir an dich 

Alles jute zum 


 
 
B DAY    </description>
    <link>http://www.k-town-terror-trupp.de/homepage/news/?action=show&amp;id=157</link>
  </item>
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